Ein Unfall ist ein Ereignis beim Betrieb eines bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuges, bei dem eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist, das Luftfahrzeug einen erheblichen Schaden erlitten hat oder verschollen ist.

Für die detaillierte Definition eines Unfalles bzw. einer schweren Verletzung vgl. Art. 2 Ziff. 1, 5 und 17 Verordnung (EU) Nr. 996/2010.