Ein schwerer Vorfall ist ein Vorfall, dessen Umstände darauf hindeuten, dass eine hohe Unfallwahrscheinlichkeit bestand, die mit dem Betrieb eines bemannten oder unbemannten Luftfahrzeugs verbunden ist. Typische Beispiele für schwere Vorfälle sind folgende Zwischenfälle:

  • Triebwerksausfälle;
  • Notlandungen;
  • Unbeabsichtigte Annäherungen zweier Luftfahrzeuge (Airprox, Fastkollisionen, Runway Incursion);
  • Brände oder Rauchentwicklung im Luftfahrzeug, auch wenn diese gelöscht werden konnten;
  • VFR Flüge in IMC;
  • Nur knapp vermiedene Bodenberührung (almost Controlled Flight into Terrain – CFIT);
  • Ereignisse, welche die Besatzung zur Benutzung von Sauerstoff zwangen;
  • Ausfall mehrerer redundanter Systeme an Bord oder von Flugsicherungsanlagen;
  • Treibstoffmangel;
  • Ausfall eines Flugbesatzungsmitgliedes während des Fluges;
  • Überrollen oder seitliches Verlassen der Piste bei Start oder Landung.

Für die detaillierte Definition eines schweren Vorfalles vgl. Art. 2 Ziff. 7 und 16 Verordnung (EU) Nr. 996/2010 i.V.m. Art. 5 VSZV, sowie den Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 996/2010.