Weisungen für Piloten von Motorflugzeugen und Helikoptern

gültig für den Flugbetrieb 2024

Die Flubag hat am 13. Dezember 2010 mit den Gemeinden Neudorf und Beromünster eine Vereinbarung betreffend des Betriebs des Flugplatzes Luzern-Beromünster unterzeichnet. Die vorliegenden Weisungen sind ein Auszug aus dem Betriebsreglement und dieser Vereinbarung und enthalten diejenigen Festlegungen, die von jedem Piloten individuell zu befolgen sind. Zur Einhaltung der Bestimmun- gen der Vereinbarung mit den Gemeinden, namentlich des jährlichen Lärmkontingents und der Bewegungszahlen, kann die Flubag bei Bedarf jederzeit zusätzliche Weisungen verfügen.

Betriebszeiten Montag bis Samstag

08.00 Uhr bis zur Abenddämmerung, spätestens jedoch bis 21.00 Uhr, Landungen bis 21.30 Uhr

Einschränkungen

  • Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr sind keine Starts erlaubt. Landungen für Flugzeuge frei, Helikopter max. 2 Landungen
  • Motorflugzeuge, Touring Motor Glider und eigenstartfähige Motorsegler: Nach 19.30 h keine Platzrunden erlaubt
  • Helikopter: Nach 18.00 Uhr maximal 6 Bewegungen
  • Nach 18.00 h keine Grundschulungs- und Schnupperflüge erlaubt

Betriebszeiten Sonntag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,14.00 Uhr bis zur Abenddämmerung, spätestens jedoch bis 20.00 Uhr, Landungen bis 21.00 Uhr

Einschränkungen

  • Zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sind keine Starts erlaubt. Landungen für Flugzeuge frei, Helikopter max. 2 Landungen
  • Motorflugzeuge, Touring Motor Glider und eigenstartfähige Motorsegler: keine Platzrunden erlaubt
  • Helikopter: Nach 18.00 h max. 6 Bewegungen
  • Nach 18.00 h keine Grundschulungs- und Schnupperflüge erlaubt

Feiertage

An folgenden Feiertagen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Sonntage

  • Neujahrstag (1. Januar)
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • Nationalfeiertag Schweiz (1. August)
  • Fronleichnam
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Maria Empfängnis
  • Stephanstag (26. Dezember)
  • St. Agatha, Neudorf (5. Februar)
  • St. Michael, Beromünster (29. September)

An folgenden Feiertagen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Sonntage. Zusätzlich sind ausschliesslich Flüge von mindestens einer Stunde Dauer oder Flüge von und nach andern Plätzen erlaubt:

  • Karfreitag
  • Ostersonntag
  • Pfingstsonntag
  • Eidgenössischer Bettag
  • Weihnachten (25. Dezember)

Fallschirm Absetzflugzeug

  • An Sonn- und Feiertagen sind Starts des Fallschirmabsetzflugzeugs erst ab 14.00 Uhr gestattet. Zusätzlich ist am Morgen innerhalb der Betriebszeiten 1 Start für einen Flug zu einem andern Flugplatz möglich, ohne Fallschirmabsetzen über dem Platz Beromünster.
  • Nach 18.00 h sind keine 1000m-Fallschirm-Absetzflüge gestattet (Montag - Sonntag)
  • An Sonntagen sind nach 19.00 h maximal 4 Bewegungen und keine 1000m-Sprünge zum Absetzen von Fallschirmspringern gestattet
  • Flugzeuge, welche Fallschirmspringer befördern, müssen die gewünschte Höhe über dem Absprungort nach möglichst einmaligem Befliegen eines entsprechenden Flugweges erreichen. Das Kreisen über der gleichen Stelle ist nicht erlaubt und die dicht besiedelten und/oder lärmempfindlichen Gebiete von Neudorf, Beromünster sind zu umfliegen

Helikopter

Auf oder in der Nähe des Flugplatzes, insbesondere auf Gemeindegebiet Beromünster und Neudorf (Radius 3 km ab Flugfeld Beromünster), dürfen keine Schulungsvolten und kein Schwebeflugtraining mit Helikoptern durchgeführt werden. Ausnahmen werden nur für die Flugprüfung und deren Vorbereitung bewilligt, wobei die Vorbereitungen ausschliesslich von Montag bis Freitag erfolgen sollen, ausser unmittelbar vor der Prüfung.

Diverse Bestimmungen

  • Die Piloten treffen ständig die notwendigen und möglichen betrieblichen Vorkehrungen, um einen lärmarmen Betrieb zu fördern und umzusetzen, insbesondere betreffend Einhalten der Volten und Optimierung der Flugverfahren
  • Es sind keine Bewegungen mit Flugzeugen der Lärmklasse A erlaubt
  • Während der Dauer von Beerdigungen sind Starts und Landungen über Neudorf zu unterlassen. Entsprechende Ankündigungen erfolgen im C-Büro
  • Lärmintensive STOL-Anflüge und STOL-Starts sind auf ein Minimum zu beschränken (Notfall / Schulung)
  • Für Rundflüge in der Umgebung des Flugplatzes sind verschiedene Flugwege abwechslungsweise zu befliegen
  • Die einzelnen Rundflüge müssen mindestens 15 Minuten betragen